Allgemeine Geschäftsbedingungen Ticketkauf
1. Alle Tickets sind bei Stattfinden der Veranstaltung vom Umtausch ausgeschlossen. Es gilt § 312 G Absatz 2 Nr. 9 BGB. Dies gilt ebenfalls für nicht eingelöste Gratisautogramme/-selfies, da diese nur Zusatzangebote ohne Einforderungsrecht sind.
2. Bei Open-Air-Veranstaltungen sind Schadensersatzansprüche aufgrund widriger Wetterverhältnisse grundsätzlich ausgeschlossen.
3. Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises.
4. Bei genereller Absage einer Aufführung, bedingt durch höhere Gewalt, ist eine Rückzahlung der Eintrittsgelder ausgeschlossen.
5. Sollte eine bereits laufende Aufführung abgebrochen werden müssen (Richtwert: nach ca. 1/3 der Aufführungsdauer der laufenden Vorstellung), behält sich der Veranstalter eine zeitlich definierte Ersatzvorstellung, Rückzahlung der Eintrittsgelder bzw. Karten- oder Gutscheinersatz vor.
6. Bei Absage vor Beginn der Aufführung kann vom Veranstalter wahlweise eine zeitlich definierte Ersatzvorstellung oder Rückzahlung der Eintrittsgelder angeboten werden.
7. Aus witterungsbedingten Gründen kann sich der Veranstalter vorbehalten, den Beginn der Aufführung zeitlich zu verschieben.
8. Angekündigte Stargäste haben jederzeit die Möglichkeit, ihren Auftritt abzusagen. Sollte der Fall eintreffen, werden Autogramm- und Fototickets selbstverständlich erstattet. Ausgenommen davon sind jedoch Eintrittstickets jeglicher Art. Hotel-, Reisekosten und ähnliche Ausgaben werden vom Veranstalter nicht erstattet.
9. Der Veranstalter ist bemüht, die Vorstellung auch bei zweifelhafter Witterung im Freien durchzuführen und weist darauf hin, dass auch bei Regen auf den Freilichtbühnen gespielt wird. Wir empfehlen unseren Gästen daher, regenfester Kleidung den Vorzug zu geben, auf Regenschirme aber zu verzichten, da diese die Sicht beeinträchtigen.
10. Professionelle Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen vor, während und nach der Aufführung - auch für privaten Gebrauch - sind untersagt bzw. erfordern eine vorher eingeholte Erlaubnis. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen.
11. Bei einzelnen Aufführungen werden durch dazu berechtigte Personen Bild- oder Tonaufnahmen hergestellt. Der Besucher erklärt sich bei Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Absprache veröffentlicht und verwertet werden dürfen.
12. Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.
13. Schadensersatzansprüche der Veranstaltungsbesucher, insbesondere für Schäden an der Garderobe, sind ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich ausschließlich um Open-Air-Veranstaltungen handelt. Es liegt in der Verantwortung der Besucher, für der Witterung entsprechende Kleidung zu sorgen.
14. Zwischen dem Veranstalter und dem Kunden wird vereinbart, dass dieser die Leistungen des Veranstalters auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
15. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.
16. Sollte eine oder mehrer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: 9/2024
Infos zu spezifischen Tickets findet Ihr auf den Seiten des jeweiligen Events.